Handelsrecht – Beratung für Unternehmen und Vertretung in wirtschaftlichen Streitigkeiten
Handelsrecht ist für jedes Unternehmen zentral. Ich biete Beratung, Vertragserstellung und Vertretung in allen Phasen der Geschäftsbeziehungen – von der Gründung bis zur Streitbeilegung.
Ich analysiere Vertragsstrukturen, Geschäftsabläufe und Compliance-Risiken, um klare, praxisnahe Lösungen zu bieten. Die Schritte und Fristen werden transparent gemacht, damit Entscheidungen schnell und fundiert getroffen werden.
Ich unterstütze sowohl präventiv (Vertragsprüfung und -verhandlung, Strukturierung von Geschäften) als auch in Streitigkeiten oder Forderungseinzug – mit strategien, die auf Ergebnisse ausgerichtet sind.
Beratung und Vertretung in wirtschaftlichen Streitigkeiten
- punktuelle oder laufende Beratung für Unternehmen;
- Vertretung in wirtschaftlichen Streitigkeiten vor Gerichten;
- Vertretung vor Schiedsgerichten;
- Forderungseinzug und Mahnverfahren;
- Vertretung in der Vollstreckungsphase.
Handelsverträge
- Erstellung von Handelsverträgen;
- rechtliche Prüfung und Klauselkontrolle;
- Vertragsverhandlungen zum Schutz der Mandanteninteressen;
- Abfassung von Mitteilungen und formellen Schreiben.
Gründung und Änderungen von Gesellschaften
- Gründung von Gesellschaften: SRL, SA, SNC, SCS, SCA;
- Gründung von Einzelunternehmen und Familienbetrieben;
- Gründung von Vereinen und Stiftungen;
- Änderung von Gesellschaftsverträgen;
- Eintragung und Aktualisierung von Angaben beim Handelsregister;
- Vertretung vor lokalen Behörden und dem Handelsregister (siehe auch Verwaltungsstreit für Streitigkeiten mit Behörden).
Warum eine spezialisierte Anwältin für Handelsrecht?
- Vorbeugung juristischer Risiken in Handelsverträgen;
- schnelle, wirksame Lösungen in Streitigkeiten;
- Schutz der Geschäftsinteressen;
- korrekte Abwicklung gegenüber Handelsregister und Behörden;
- Begleitung über den gesamten Lebenszyklus des Unternehmens.