Bankrecht – Schutz von Verbrauchern und Streitigkeiten mit Kreditinstituten

Bankbeziehungen können komplex werden: missbräuchliche Klauseln, unerwartete Kostenänderungen oder Vollstreckungsverfahren. Ich biete Beratung und Vertretung in allen Arten von Bankstreitigkeiten, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Schuldnerrechte und der Rebalancierung von Verträgen.

Anwältin Andreea Chelaru von der Anwaltskammer Iași - Erfahrung im Zivil- und Familienrecht

Ich prüfe Kreditverträge, Vollstreckungsakte und Bankkommunikation, lege die Verfahrensstrategie fest und erkläre Risiken, Kosten und Fristen klar, damit Sie schnell entscheiden können.

Ich arbeite sowohl präventiv als auch in der Verteidigung: Vertragsprüfung und -verhandlung, ebenso wie Klagen und Vollstreckungsanfechtungen, wenn nötig.

Prüfung und Neuverhandlung von Kreditverträgen

  • Rechtliche Analyse von Kreditverträgen (RON, EUR, CHF);
  • Identifizierung missbräuchlicher Klauseln (Gebühren, Zinsen, Margen);
  • Anpassung der Zinsberechnungsformeln;
  • Anfechtung einseitiger Kostensteigerungen;
  • Begleitung in Schlichtungs-/Mediationsverfahren mit der Bank.

Missbräuchliche Klauseln und Streitigkeiten gegen Banken

  • Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit missbräuchlicher Klauseln;
  • Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Beträge (Gebühren, Zinsen, Strafen);
  • Wiederherstellung der Parteien in den vorherigen Zustand;
  • Anfechtung von Nachträgen, die unter Druck oder ohne ausreichende Information unterzeichnet wurden;
  • pragmatischer Umgang mit älteren CHF-Fällen.

Gesetz über „Datio in solutum" (Schuldübergabe)

  • Prüfung der Voraussetzungen und Strategie;
  • Abfassung der Mitteilung an die Bank;
  • Vertretung im Notariatsverfahren;
  • Klagen gegen Einwände der Bank;
  • Erwirkung der Entscheidung über Erlöschen der Verpflichtungen;
  • Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Beträge nach Abschluss.

Sinnvoll bei finanzieller Schieflage, Scheidung, drohendem Wohnungsverlust oder Zahlungsunfähigkeit.

Vollstreckung mit bankrechtlichem Ursprung

  • Anfechtung der Vollstreckung;
  • Reduzierung oder Aufhebung missbräuchlicher Zinsen oder Pfändungen;
  • vorläufige oder endgültige Aussetzung der Vollstreckung;
  • Verhandlungen über gütliche Lösungen mit der Bank;
  • Schutz der Familienwohnung vor unrechtmäßiger Vollstreckung.

Weitere Details zu Vollstreckungsverfahren finden Sie auf der Seite Zwangsvollstreckung.

Restrukturierung von Krediten

  • Prüfung von Restrukturierungsangeboten;
  • Nachverhandlung der Kreditbedingungen;
  • Schutz des Schuldners vor nachteiligen Lösungen;
  • Reduzierung der Schuldenlast.

Von der Bank eingeleitete Klagen gegen Schuldner

  • Verteidigung bei Klagen wegen ausstehender Beträge;
  • Anfechtung von Fälligkeitsmitteilungen;
  • Anfechtung von Vertragsklauseln, auf die sich die Bank beruft;
  • Vertretung in Berufungen und Revisionen.

Verfahrenskosten

  • Notarkosten, falls zutreffend;
  • Gerichtskosten in Anfechtungen der Bank;
  • transparentes, vorab vereinbartes Anwaltshonorar;
  • Stempelgebühren befreit bei missbräuchlichen Klauseln/Rückforderungsaktionen.

Warum mit einer Bankrechtsanwältin arbeiten?

  • Gesetze und Rechtsprechung ändern sich häufig;
  • Kreditverträge sind technisch und bergen versteckte Risiken;
  • Gerichte urteilen teils unterschiedlich in ähnlichen Fällen;
  • korrekte Vertretung kann erhebliche Einsparungen bringen;
  • klare Strategie von Beginn des Verfahrens.

Für eine vollständige Prüfung Ihres Kreditvertrags senden Sie die Details über das Kontaktformular oder vereinbaren Sie eine Beratung.