Entschädigung nach Verkehrsunfällen

Verkehrsunfall - RCA-Entschädigung

Anwältin Andreea Chelaru

Entschädigung nach Verkehrsunfällen

Wenn Sie Unfallopfer sind, deckt die RCA sowohl materielle als auch immaterielle Schäden und sogar Nutzungsausfall. Wichtig ist, die Schäden korrekt zu dokumentieren und die rechtlichen Schritte einzuhalten, um die zustehenden Beträge zu erhalten.

Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung (RCA) deckt die deliktische Haftung des Halters/Nutzers für Schäden an Dritten. Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie Ersatz für Körperverletzungen oder Tod (materielle und immaterielle Schäden), Sachschäden und in manchen Fällen Nutzungsausfall des beschädigten Fahrzeugs verlangen. In solchen Situationen wird die rechtliche Unterstützung bei der Erlangung von Entschädigungen wesentlich, um die Rechte und Interessen des Opfers zu schützen.

Arten der Entschädigung

Körperverletzung oder Tod

Ein verletzter Fahrgast oder die Erben einer verstorbenen Person können Entschädigung verlangen, auch wenn der Unfall vom Fahrer des eigenen Fahrzeugs verursacht wurde. Ansprüche bestehen auch für Angehörige des haftenden Fahrers. In der Regel beträgt die Frist 3 Jahre ab Unfall (kann je nach Recht des Unfallstaats variieren).

Materielle Entschädigung

Nach Zivilrecht muss der Schädiger sowohl den erlittenen Verlust als auch entgangenen Gewinn ersetzen. Erstattungsfähig sind u. a. Reparaturkosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall des Fahrzeugs, medizinische Kosten, Transport, Bestattungskosten – nachzuweisen mit Belegen. Aspekte im Zusammenhang mit der zivilrechtlichen Haftung nach Verkehrsunfällen und der RCA-Versicherungsdeckung können eine spezialisierte rechtliche Analyse erfordern.

Immaterielle Entschädigung

Seelisches Leid hat keinen direkten Geldwert, aber Entschädigung kann zugesprochen werden für den Einfluss des Unfalls auf Familien- und Sozialleben. Diese Beträge sollen das Leid des Opfers lindern.

Besondere Situationen

Haftendes Fahrzeug im Ausland zugelassen

Geschah der Unfall in Rumänien, wird der Schaden vom ausländischen Versicherer des haftenden Fahrzeugs gedeckt. Sie können Reparaturkosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall sowie materielle und immaterielle Entschädigung für Körperverletzung oder Tod verlangen, im Rahmen der Policenbedingungen und -grenzen.

Unfall außerhalb Rumäniens

Geschah der Unfall im Ausland, leistet der Versicherer des haftenden Fahrzeugs in diesem Staat. Je nach lokalem Recht können Sie Reparaturkosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall sowie materielle und immaterielle Entschädigung für Körperverletzung oder Tod geltend machen.