Arten der Entschädigung
Körperverletzung oder Tod
Ein verletzter Fahrgast oder die Erben einer verstorbenen Person können Entschädigung verlangen, auch wenn der Unfall vom Fahrer des eigenen Fahrzeugs verursacht wurde. Ansprüche bestehen auch für Angehörige des haftenden Fahrers. In der Regel beträgt die Frist 3 Jahre ab Unfall (kann je nach Recht des Unfallstaats variieren).
Materielle Entschädigung
Nach Zivilrecht muss der Schädiger sowohl den erlittenen Verlust als auch entgangenen Gewinn ersetzen. Erstattungsfähig sind u. a. Reparaturkosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall des Fahrzeugs, medizinische Kosten, Transport, Bestattungskosten – nachzuweisen mit Belegen. Aspekte im Zusammenhang mit der zivilrechtlichen Haftung nach Verkehrsunfällen und der RCA-Versicherungsdeckung können eine spezialisierte rechtliche Analyse erfordern.
Immaterielle Entschädigung
Seelisches Leid hat keinen direkten Geldwert, aber Entschädigung kann zugesprochen werden für den Einfluss des Unfalls auf Familien- und Sozialleben. Diese Beträge sollen das Leid des Opfers lindern.
Besondere Situationen
Haftendes Fahrzeug im Ausland zugelassen
Geschah der Unfall in Rumänien, wird der Schaden vom ausländischen Versicherer des haftenden Fahrzeugs gedeckt. Sie können Reparaturkosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall sowie materielle und immaterielle Entschädigung für Körperverletzung oder Tod verlangen, im Rahmen der Policenbedingungen und -grenzen.
Unfall außerhalb Rumäniens
Geschah der Unfall im Ausland, leistet der Versicherer des haftenden Fahrzeugs in diesem Staat. Je nach lokalem Recht können Sie Reparaturkosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall sowie materielle und immaterielle Entschädigung für Körperverletzung oder Tod geltend machen.