Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

Anwältin Andreea Chelaru

Kindesunterhalt

Der Unterhalt richtet sich nach Einkommen und Bedürfnissen des Kindes. Eine korrekte Festsetzung oder Anpassung hängt von klaren Belegen und einem vollständigen Bild der finanziellen Situation ab. Unterhalt ist der konkrete Beitrag des nicht betreuenden Elternteils zur Erziehung und Versorgung des Kindes. Das Gericht setzt den Unterhalt fest, doch Eltern können sich auch einigen. Begünstigter ist das Kind, nicht der betreuende Elternteil, denn alle Ausgaben sind fürs Kind.

Meist wird Unterhalt zusammen mit Fragen zum Wohnsitz/Sorgerecht geregelt. Können sich Eltern nicht einigen, setzt das Gericht den Unterhalt nach dem Einkommen des nicht betreuenden Elternteils und den konkreten Bedürfnissen des Kindes fest.

Eine Erklärung des betreuenden Elternteils, dass kein Unterhalt gewollt sei, hat keine Wirkung, da der Begünstigte das Kind ist.

Festsetzung des Kindesunterhalts

Festlegung der Höhe

Das Gericht kann festsetzen bis zu:

  • 1/4 des Einkommens für ein Kind;
  • 1/3 des Einkommens für zwei Kinder;
  • 1/2 des Einkommens für drei oder mehr Kinder.

Unterhalt kann in Geld oder in Natur geleistet werden. Später kann er per Gerichtsbeschluss erhöht oder reduziert werden, je nach Einkommensänderung des Verpflichteten.

Praktische Aspekte

Praktische Schwierigkeiten

Häufig ist die vollständige Offenlegung aller Einkommen des nicht betreuenden Elternteils problematisch. Manche versuchen, Einnahmen zu verbergen, um den festgesetzten Unterhalt zu senken.

Diese Aspekte fallen in den Bereich des Familienrechts und können eine spezialisierte Rechtsvertretung in Gerichtsverfahren erfordern.

Für spezialisierte rechtliche Unterstützung bei der Festsetzung, Änderung oder Anfechtung von Kindesunterhalt konsultieren Sie unsere Seite zu Familienrecht.

In Situationen, in denen Kindesunterhalt im Rahmen von Scheidungsverfahren festgelegt wird, bieten wir eine umfassende Rechtsvertretung.