Festsetzung des Kindesunterhalts
Festlegung der Höhe
Das Gericht kann festsetzen bis zu:
- 1/4 des Einkommens für ein Kind;
- 1/3 des Einkommens für zwei Kinder;
- 1/2 des Einkommens für drei oder mehr Kinder.
Unterhalt kann in Geld oder in Natur geleistet werden. Später kann er per Gerichtsbeschluss erhöht oder reduziert werden, je nach Einkommensänderung des Verpflichteten.
Praktische Aspekte
Praktische Schwierigkeiten
Häufig ist die vollständige Offenlegung aller Einkommen des nicht betreuenden Elternteils problematisch. Manche versuchen, Einnahmen zu verbergen, um den festgesetzten Unterhalt zu senken.
Diese Aspekte fallen in den Bereich des Familienrechts und können eine spezialisierte Rechtsvertretung in Gerichtsverfahren erfordern.
Für spezialisierte rechtliche Unterstützung bei der Festsetzung, Änderung oder Anfechtung von Kindesunterhalt konsultieren Sie unsere Seite zu Familienrecht.
In Situationen, in denen Kindesunterhalt im Rahmen von Scheidungsverfahren festgelegt wird, bieten wir eine umfassende Rechtsvertretung.