Visum und Aufenthaltserlaubnis in Rumänien

Verwaltungsrecht

Anwältin Andreea Chelaru

Der Aufenthalt auf rumänischem Territorium für ausländische Staatsbürger kann auf verschiedene Weise erfolgen, je nach Zweck und Dauer des Aufenthalts. Die rumänische Gesetzgebung sieht sowohl Langzeitvisa als auch Aufenthaltserlaubnisse vor, jeweils mit spezifischen Bedingungen und Verfahren.

In der Praxis können diese Verfahren komplex werden, insbesondere wenn Unklarheiten bezüglich Dokumenten, Fristen oder der Auslegung des Aufenthaltszwecks auftreten. In solchen Situationen ist die Unterstützung einer Anwältin mit Erfahrung im Verwaltungsrecht und Verwaltungsstreitigkeiten unerlässlich.

Arten von Langzeitvisa

Langzeitvisa werden ausländischen Staatsbürgern gewährt, die für einen längeren Zeitraum in Rumänien wohnen möchten. Je nach Aufenthaltszweck gibt es mehrere Kategorien:

Langzeitvisum für Beschäftigung

Das Langzeitvisum für Beschäftigung wird Ausländern auf der Grundlage der Genehmigung des Büros für Arbeitskräftemigration und des Rumänischen Büros für Einwanderung gewährt.

Die Genehmigung des Büros für Arbeitskräftemigration wird auf Antrag des Arbeitgebers erteilt, der nachweisen muss, dass er eine legale Tätigkeit in Rumänien ausübt. Ausländer können in Rumänien von Arbeitgebern beschäftigt werden, die legal arbeiten, mit der kumulativen Erfüllung der folgenden Bedingungen:

  • Freie Stellen können nicht von rumänischen Bürgern, Bürgern der EU-Mitgliedstaaten, Bürgern der Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie von ständigen Einwohnern in Rumänien besetzt werden;
  • Sie erfüllen die besonderen Bedingungen der Berufsausbildung, Berufserfahrung und Genehmigung, die vom Arbeitgeber gemäß geltendem Recht verlangt werden;
  • Sie beweisen, dass sie medizinisch geeignet sind, die jeweilige Tätigkeit auszuüben und keine Strafregistereinträge haben, die mit der Tätigkeit, die sie in Rumänien ausüben oder ausüben werden, unvereinbar sind;
  • Sie fallen in die jährliche Quote, die durch Regierungsbeschluss genehmigt wurde;
  • Die Arbeitgeber haben ihre Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt fristgerecht bezahlt.

Langzeitvisum für Handelsaktivitäten

Diese Art von Visum wird auf der Grundlage der Genehmigung der Rumänischen Agentur für Auslandsinvestitionen an Ausländer vergeben, die Aktionäre oder Gesellschafter von Handelsgesellschaften sind oder werden, mit Führungs- und Verwaltungsaufgaben.

Langzeitvisum für andere Zwecke

Das Langzeitvisum für andere Zwecke wird auf Antrag von rumänischen diplomatischen Missionen und Konsulaten in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, an folgende Kategorien von Ausländern vergeben:

  • Diejenigen, die als Verwalter einer Handelsgesellschaft bestellt wurden;
  • Diejenigen, die von einer ausländischen Gesellschaft mit Sitz in einem WTO-Mitgliedstaat an eine Repräsentanz, Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Rumänien oder an eine Handelsgesellschaft, rumänische juristische Person, deren Gesellschafter/Aktionär die ausländische Gesellschaft ist, entsandt wurden;
  • Diejenigen, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland an eine rumänische juristische Person auf der Grundlage eines kommerziellen Dienstleistungsvertrags zwischen den beiden Parteien entsandt wurden;
  • Diejenigen, deren Zugang zum rumänischen Arbeitsmarkt durch bilaterale Abkommen geregelt ist, die Rumänien mit anderen Staaten geschlossen hat.

Langzeitvisum für ausländische Familienangehörige rumänischer Bürger

Das Langzeitvisum kann gewährt werden an:

  • Ausländer, die mit rumänischen Bürgern verheiratet sind, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine Zweckehe, wie in Art. 64 festgestellt, und wenn sie in Rumänien geschlossen wurde, muss der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt ein Aufenthaltsrecht gehabt haben;
  • Ausländer, die beweisen, dass sie nicht verheiratet sind und mit rumänischen Bürgern zusammenleben, vorausgesetzt, sie haben mindestens ein gemeinsames Kind;
  • Unverheiratete minderjährige Kinder, einschließlich adoptierter;
  • Verwandte ersten Grades in aufsteigender Linie.

Langzeitvisum für Familienzusammenführung

Das Langzeitvisum für Familienzusammenführung kann Ausländern gewährt werden, die Inhaber eines vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltsrechts sind, sowie Flüchtlingen, die vom rumänischen Staat anerkannt wurden. Sie können Familienzusammenführung beantragen für:

  • Ehepartner;
  • Unverheiratete minderjährige Kinder des Inhabers des Aufenthaltsrechts und des Ehepartners, einschließlich gemeinsam adoptierter Kinder;
  • Unverheiratete minderjährige Kinder, einschließlich adoptierter, des Inhabers des Aufenthaltsrechts, wenn sie tatsächlich vom Inhaber unterhalten werden;
  • Unverheiratete minderjährige Kinder, einschließlich adoptierter, des Ehepartners des Inhabers des Aufenthaltsrechts, wenn sie tatsächlich vom Ehepartner unterhalten werden.

Langzeitvisum für wirtschaftliche Aktivitäten

Das Langzeitvisum für wirtschaftliche Aktivitäten wird Ausländern gewährt, die wirtschaftliche Aktivitäten unabhängig oder im Rahmen von Familienverbänden ausüben werden, gemäß dem Gesetz über die Organisation und Ausübung wirtschaftlicher Aktivitäten durch natürliche Personen.

Langzeitvisum für Studien

Das Langzeitvisum für Studien kann Ausländern auf Antrag innerhalb der von den rumänischen diplomatischen Missionen und Konsulaten gesetzlich festgelegten Plätze in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, gewährt werden.

Langzeitvisum für humanitäre oder religiöse Aktivitäten

Das Langzeitvisum für humanitäre oder religiöse Aktivitäten wird Ausländern auf Antrag von rumänischen diplomatischen Missionen und Konsulaten in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, gewährt.

Aufenthaltserlaubnisse

Nach Erhalt des Langzeitvisums oder direkt unter bestimmten Bedingungen können ausländische Staatsbürger Aufenthaltserlaubnisse beantragen, um legal in Rumänien zu wohnen. Das Verfahren zur Erteilung oder Verlängerung ist ein Verwaltungsverfahren und erfordert die strikte Einhaltung der in der rumänischen Gesetzgebung über das Regime der Ausländer vorgesehenen Bedingungen.

Arten von Aufenthaltserlaubnissen

Je nach Aufenthaltszweck sieht die Gesetzgebung mehrere Kategorien von Aufenthaltserlaubnissen vor:

  • Aufenthaltserlaubnis für Studien – bestimmt für ausländische Staatsbürger, die an Bildungseinrichtungen in Rumänien eingeschrieben sind;
  • Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung – gewährt an Familienangehörige rumänischer Staatsbürger oder Ausländer, die ein gültiges Aufenthaltsrecht besitzen;
  • Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken – gewährt an ausländische Staatsbürger, die berufliche Tätigkeiten in Rumänien ausüben;
  • Langfristige Aufenthaltserlaubnis – kann von Ausländern beantragt werden, die legal und kontinuierlich für einen bestimmten Zeitraum in Rumänien gelebt haben.

Warum ein Anwalt in Visa- und Aufenthaltserlaubnisverfahren nützlich ist

Verfahren zur Aufenthaltserlaubnis beinhalten die direkte Beziehung zum Generalinspektorat für Einwanderung (IGI) und anderen zuständigen Behörden. Ein Anwalt kann in folgenden Phasen rechtliche Unterstützung bieten:

  • Rechtliche Situationsanalyse – Identifizierung des richtigen Typs der Aufenthaltserlaubnis und der anwendbaren rechtlichen Bedingungen;
  • Aktenvorbereitung – Überprüfung der Dokumente, beglaubigte Übersetzungen, Erklärungen und Formulare, die von der Gesetzgebung verlangt werden;
  • Unterstützung und Vertretung – in der Beziehung zu den zuständigen Verwaltungsbehörden;
  • Anfechtung von Entscheidungen – Formulierung und Unterstützung von Anfechtungen gegen die Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung, einschließlich über Verwaltungsstreitigkeiten.

Häufige Probleme in der Praxis

In der Praxis treten häufig Situationen auf wie:

  • Ablehnung des Antrags aus formalen Gründen;
  • Nichterfüllung der rechtlichen Bedingungen;
  • Unvollständige Einreichung von Dokumenten;
  • Überschreitung der Fristen für die Verlängerung der Erlaubnis;
  • Verpflichtung zur Ausreise aus dem Hoheitsgebiet Rumäniens.

In diesen Fällen sind schnelle Reaktion und korrekte Formulierung der rechtlichen Schritte unerlässlich.

Anfechtung von IGI-Entscheidungen

Die vom Generalinspektorat für Einwanderung erlassenen Entscheidungen können unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen angefochten werden, einschließlich vor dem Verwaltungsgericht. Das Verfahren erfordert die Einhaltung strenger Fristen und die Formulierung angemessener rechtlicher Argumente.

Wann es empfohlen wird, einen Anwalt zu konsultieren

Es ist ratsam, rechtliche Unterstützung zu beantragen:

  • Vor Ablauf des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis;
  • Im Falle der Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung;
  • In besonderen Situationen (Änderung des Aufenthaltszwecks, Verlust von Dokumenten, Verwaltungsprobleme);
  • Bei Änderung der Aufenthaltsbedingungen oder der persönlichen Situation.
❗ Hinweis: Verfahren zur Aufenthaltserlaubnis haben direkte Auswirkungen auf das Recht, sich in Rumänien aufzuhalten und zu arbeiten. Ein falscher rechtlicher Ansatz kann schwerwiegende Folgen haben.

Für rechtliche Unterstützung bei Einwanderungsverfahren und Verwaltungsstreitigkeiten gegen Entscheidungen der Behörden laden wir Sie ein, auch die spezielle Seite zu Verwaltungsstreitigkeiten zu konsultieren oder eine rechtliche Beratung anzufordern.