Anfechtung einer Kündigungsentscheidung

Arbeitsrecht – Kündigung

Anwältin Andreea Chelaru

Anfechtung einer Kündigungsentscheidung

Eine Kündigungsentscheidung kann innerhalb von 45 Tagen angefochten werden, wenn sie rechtswidrig oder unbegründet ist. Eine gut vorbereitete Anfechtung und Beweismittel entscheiden darüber, ob Sie den Arbeitsplatz verlieren oder mit Entschädigung wiedereingestellt werden.

Hält der Arbeitnehmer die Kündigung für rechtswidrig und/oder unbegründet, kann er binnen 45 Kalendertagen ab Zustellung beim Gericht Klage erheben.

Mit der Klage können Sie die Aufhebung der Kündigung als rechtswidrig und/oder unbegründet verlangen und den Arbeitgeber zur Zahlung von Entschädigungen in Höhe der indexierten, erhöhten und aktualisierten Gehälter sowie weiterer Ansprüche verpflichten, die Ihnen vom Kündigungszeitpunkt bis zur tatsächlichen Zahlung zugestanden hätten.

Anfechtungsverfahren

Möchte der Arbeitnehmer zurück an den Arbeitsplatz, kann er die Wiedereinstellung auf die Position vor der Kündigung beantragen. Andernfalls endet das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes am Tag, an dem die Aufhebungsentscheidung rechtskräftig wird.

Hat der Stellenabbau und die Kündigung auch moralischen Schaden verursacht und wird er nachgewiesen, können Sie immateriellen Schadenersatz beanspruchen. Sie können zudem Prozesskosten verlangen (Anwaltsgebühren, Zeugenkosten, Reise-/Unterkunftskosten, andere notwendige Kosten). Diese Aspekte fallen in den Bereich des Arbeitsrechts und können eine spezialisierte Rechtsvertretung in Arbeitsstreitigkeiten erfordern.

Inhalt der Anfechtung

Was die Anfechtung enthalten muss

  • Daten des Arbeitnehmers: Name, Adresse, Personenkennziffer, Telefon, E-Mail, Bankkonto (falls zutreffend).
  • Daten des Arbeitgebers: Name, Sitz und – falls bekannt – Handelsregisternummer bzw. Registrierungsnummer juristischer Personen.
  • Streitgegenstand: Aufhebung der Kündigung, Zahlung von Entschädigungen, Wiedereinstellung, immaterieller Schadenersatz, Prozesskosten.
  • Sachverhalt und Rechtsgründe: alle Gründe, weshalb die Kündigung rechtswidrig oder unbegründet ist.
  • Beweise: Dokumente, Verhör, Zeugen etc., im Antrag benannt (bei Androhung der Präklusion); in Arbeitsstreitigkeiten liegt die Beweislast dennoch beim Arbeitgeber.

Die Entscheidung des Gerichts (Tribunal), die Anfechtung anzunehmen oder abzuweisen, ist vollstreckbar und kann ab Zustellung zugunsten der begünstigten Partei vollstreckt werden.

Erfahren Sie, wie wir Ihnen bei der Anfechtung einer Kündigungsentscheidung helfen können – konsultieren Sie unsere Arbeitsrecht-Dienstleistungen.