Scheidung in Rumänien für Personen im Ausland

Scheidung aus dem Ausland

Anwältin Andreea Chelaru

Scheidung in Rumänien für Personen im Ausland

Für Personen im Ausland wird die Scheidung durch rumänische Gerichte in der Praxis ausschließlich über das Gerichtsverfahren durchgeführt. Es ist wichtig, Zuständigkeit, Ablauf und Dauer zu kennen, um unnötige Reisen und Mehrkosten zu vermeiden.

Für Personen in Rumänien ist die Scheidung stark vereinfacht: drei Wege stehen zur Wahl – administrative Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen beim Standesamt, notarielle Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen und gerichtliche Scheidung (mit oder ohne Einvernehmen).

Für Personen im Ausland, die nicht zurückkehren können oder wollen (einer oder beide Ehegatten), bleibt jedoch nur der gerichtliche Weg.

Scheidungsverfahren

Die gerichtliche Scheidung kann im Einvernehmen, aus Verschulden, auf Antrag eines Ehegatten nach mehr als zwei Jahren Trennung oder auf Antrag eines Ehegatten mit Gesundheitszustand, der die Ehe unzumutbar macht, erfolgen.

Wo wird die Scheidung eingereicht?

Zuständig ist das Amtsgericht (Judecătorie) am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten. Gab es keinen gemeinsamen Wohnsitz oder lebt keiner mehr dort, ist das Gericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig. Hat der Beklagte keinen Wohnsitz in Rumänien und sind rumänische Gerichte international zuständig, gilt der Wohnsitz des Klägers.

Nach Art. 915 ZPO können Ehegatten, die beide nicht mehr in Rumänien leben, vereinbaren, bei jedem Amtsgericht im Land einzureichen. Fehlt Einvernehmen (die Klage ist nicht von beiden unterzeichnet), ist das 5. Amtsgericht Bukarest zuständig.

Bei Scheidung mit einem Ehegatten anderer Staatsangehörigkeit können rumänische Gerichte zuständig sein, wenn die Heiratsurkunde in Rumänien registriert ist und mindestens ein Ehegatte rumänischer Staatsbürger ist (Art. 1080 Abs. 2 Pkt. 4 ZPO). Ist die Urkunde nicht ins Rumänische transkribiert, können rumänische Gerichte keine Scheidung aussprechen.

Ist persönliches Erscheinen Pflicht?

Eine Scheidung kann auch ohne Anwesenheit der Ehegatten ausgesprochen werden, wenn sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen und den Auslandsaufenthalt nachweisen, vorbehaltlich der Würdigung des Gerichts hinsichtlich der konkreten Umstände des Falles. In solchen Situationen wird eine Rechtsvertretung im Scheidungsverfahren unerlässlich, um den Prozess effizient zu gestalten.

Praktische Aspekte

Vorteile einer Scheidung in Rumänien

Das Verfahren ist einfacher und meist kostengünstiger als in anderen Ländern. Wird die Scheidung im Ausland erstritten, muss die rumänische Bürgerin/der rumänische Bürger die ausländische Entscheidung später in Rumänien anerkennen und transkribieren lassen.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Dauer hängt von der Auslastung des Gerichts und dem gewählten Weg ab. Bei Einvernehmen (Einigung über Namen nach Scheidung, elterliche Sorge, Wohnsitz des Kindes, Umgangsregelung, Beitrag zu Kosten) liegt die durchschnittliche Dauer bei 2–6 Monaten. Ohne Einigung kann sie 8–10 Monate oder über ein Jahr betragen. Aspekte der elterlichen Sorge, des Wohnsitzes der Kinder oder der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens fallen in den Bereich des Familienrechts.